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  • ab 29.08.1990 (aktuelle Fassung)

§ 27 NMV 1970 - Vergütungen neben der Einzelmiete

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen (Neubaumietenverordnung 1970 - NMV 1970)
Amtliche Abkürzung
NMV 1970
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2330-14-1

1Neben der Einzelmiete kann der Vermieter für die Überlassung einer Garage, eines Stellplatzes oder eines Hausgartens eine angemessene Vergütung verlangen. 2Das Gleiche gilt für die Mitvermietung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen und für laufende Leistungen zur persönlichen Betreuung und Versorgung, wenn die zuständige Stelle dies genehmigt hat.