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§ 2 ProstVerbV - Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

Bibliographie

Titel
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Prostitution
Redaktionelle Abkürzung
ProstVerbV,SN
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
34-2

Die der Sächsischen Staatsregierung erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach Artikel 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 EGStGB werden für Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern auf die Landesdirektion Sachsen übertragen.