§ 2 ProstVerbV - Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Prostitution
- Redaktionelle Abkürzung
- ProstVerbV,SN
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34-2
Die der Sächsischen Staatsregierung erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach Artikel 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 EGStGB werden für Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern auf die Landesdirektion Sachsen übertragen.