§ 1 HG 2019 - Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019 - HG 2019)
- Amtliche Abkürzung
- HG 2019
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 633.30
(1) Der diesem Gesetz als Erste Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 11 703 175 500 Euro festgestellt.
(2) Die Summe der im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 ausgebrachten Ermächtigungen, über das Haushaltsjahr hinaus Verpflichtungen zulasten des Landes einzugehen, wird auf 4 962 564 000 Euro festgestellt.