Versionsverlauf


  • ab [ohne Datum] (aktuelle Fassung)

§ 3 EEZV-LRH

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs
Redaktionelle Abkürzung
EEZV-LRH,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
20300

§ 1 gilt entsprechend für die Erklärung des Einverständnisses zu einer Versetzung in den Landesdienst sowie für die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn.