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  • ab [ohne Datum] (aktuelle Fassung)

§ 2 EEZV-LRH

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs
Redaktionelle Abkürzung
EEZV-LRH,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
20300

Die in § 1 Abs. 1 übertragenen Befugnisse werden im Namen der Landesregierung ausgeübt.