Versionsverlauf

§ 3 LBVG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBVG)
Amtliche Abkürzung
LBVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2034-4

(1) Die Landesregierung regelt durch Rechtsverordnung Umfang und Zeitpunkt der Übertragung der Zuständigkeiten nach § 2 Abs. 1 auf das Landesamt. Sie kann hierin auch bestimmen, dass von der Übertragung einzelner Aufgaben, die sich für eine zentrale Bearbeitung nicht eignen, abgesehen werden kann.

(2) Das Finanzministerium kann im Benehmen mit dem zuständigen Ministerium der Kasse des Landesamtes weitere Kassengeschäfte übertragen und sonstige Zuständigkeitsregelungen nach Maßgabe des § 79 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung treffen.