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§ 1 LBVG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBVG)
Amtliche Abkürzung
LBVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2034-4

Im Geschäftsbereich des Finanzministeriums wird das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg als Landesoberbehörde mit dem Sitz in Fellbach errichtet.