Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)
Amtliche Abkürzung
BayPVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2035-1-F

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1986 (GVBl S. 349)

Zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 764)

InhaltsübersichtArtikel
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften1 bis 11
Zweiter Teil
Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung
Erster Abschnitt
Wahl und Zusammensetzung des Personalrats12 bis 25
Zweiter Abschnitt
Amtszeit des Personalrats26 bis 31
Dritter Abschnitt
Geschäftsführung des Personalrates, Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung32 bis 45
Vierter Abschnitt
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder46 und 47
Fünfter Abschnitt
Personalversammlung48 bis 52
Sechster Abschnitt
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat53 bis 56
Dritter Teil
Jugend- und Auszubildendenvertretung57 bis 64
Vierter Teil
(weggefallen)65 und 66
Fünfter Teil
Beteiligung der Personalvertretung
Erster Abschnitt
Allgemeines67 bis 69
Zweiter Abschnitt
Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung70 bis 74
Dritter Abschnitt
Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist75 bis 79
Vierter Abschnitt
Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats80
Sechster Teil
Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte80a
Siebter Teil
Gerichtliche Entscheidungen81 und 82
Achter Teil
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlusssachen
Erster Abschnitt
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und für den Bayerischen Rundfunk83 bis 87
Zweiter Abschnitt
Vorschriften für die Behandlung von Verschlusssachen88
Neunter Teil
Strafvorschriften89
Zehnter Teil
Ergänzende Vorschriften90 bis 92
Elfter Teil
Schlussvorschriften93 bis 97