Bayerisches Personalvertretungsgesetz
(BayPVG)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)
Amtliche Abkürzung
BayPVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2035-1-F

Vom 28. April 1974 (GVBl S. 157)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1986 (GVBl S. 349)

Geändert durch § 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. März 1989 (GVBl S. 81)

InhaltsübersichtArtikel
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften1 bis 11
Zweiter Teil
Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung
Erster Abschnitt
Wahl und Zusammensetzung des Personalrats12 bis 25
Zweiter Abschnitt
Amtszeit des Personalrats26 bis 31
Dritter Abschnitt
Geschäftsführung des Personalrats, Aufgaben des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten32 bis 45
Vierter Abschnitt
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder46 und 47
Fünfter Abschnitt
Personalversammlung48 bis 52
Sechster Abschnitt
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat53 bis 56
Dritter Teil
Jugendvertretung und Jugendversammlung57 bis 64
Vierter Teil
Vertrauensmann der ausländischen Beschäftigten65 und 66
Fünfter Teil
Beteiligung der Personalvertretung
Erster Abschnitt
Allgemeines67 bis 69
Zweiter Abschnitt
Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung70 bis 74
Dritter Abschnitt
Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist75 bis 79
Vierter Abschnitt
Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats80
Sechster Teil
Gerichtliche Entscheidungen81 und 82
Siebter Teil
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Erster Abschnitt
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und für den Bayerischen Rundfunk83 bis 87
Zweiter Abschnitt
Vorschriften für die Behandlung von Verschlußsachen88
Achter Teil
Strafvorschriften89
Neunter Teil
Ergänzende Vorschriften90 bis 92
Zehnter Teil
Schlußvorschriften93 bis 97