§ 9 GO - Pflichten und Obliegenheiten des Landes
Bibliographie
- Titel
- Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
- Amtliche Abkürzung
- GO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2020-3
Das Land schützt die Gemeinden in ihren Rechten und sichert die Erfüllung ihrer Pflichten.