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  • ab 07.09.2022 (aktuelle Fassung)

Verordnung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz
(Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen DenkmalVO NRW)

Bibliographie

Titel
Verordnung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen DenkmalVO NRW)
Amtliche Abkürzung
DenkmalVO NRW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
224

Vom 16. August 2022 (GV. NRW. S. 936)

Auf Grund des § 42 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 662) verordnet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Unterschutzstellung von Denkmälern und deren Eintragung und Löschung über die Denkmalliste
Schutzwirkung und Zuständigkeit1
Digitale Denkmalliste2
Führung der Denkmalliste und Pflege der Bestandsakten3
Veröffentlichung der Denkmalliste4
Rücksichtnahmegebot5
Teil 2
Urkunde und Denkmalplakette
Ausstellung von Urkunde und Denkmalplakette6
Teil 3
Angemessene Ausstattung der Unteren Denkmalbehörden und Aufgabenübertragung
Angemessene Ausstattung der Unteren Denkmalbehörden7
Aufgabenübertragung im Bereich der Denkmalpflege auf Antrag8
Teil 4
Sonstige Vorschriften
Veräußerungsanzeige und Anzeigepflicht9
Kleinere Instandsetzungsarbeiten an (Bau-)Teilen ohne Denkmalwert10
Aussetzen einer Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis durch die Denkmalbehörde11
UNESCO Welterbe12
Teil 5
Übergangsvorschriften
Übernahme der Denkmalliste hinsichtlich der Bodendenkmäler durch das jeweils zuständige Denkmalfachamt13
Anwendung des neuen Denkmalschutzgesetzes bei laufenden Verfahren14
Teil 6
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten und Außerkrafttreten15