Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg
(Landeshochschulgesetz - LHG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG)
Amtliche Abkürzung
LHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2230-1

In der Fassung vom 1. April 2014 (GBl. S. 99) (1)(2)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1204) (3)

Inhaltsübersicht§§
TEIL 1
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich1
Aufgaben2
Freiheit von Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und Studium; wissenschaftliche Redlichkeit 3
Chancengleichheit von Frauen und Männern; Gleichstellungsbeauftragte4
Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und für Antidiskriminierung4a
Qualitätssicherung5
Zusammenwirken der Hochschulen untereinander und mit anderen Einrichtungen6
Struktur- und Entwicklungsplanung7
TEIL 2
Aufbau und Organisation der Hochschule
Abschnitt 1
Rechtsstellung der Hochschule
Rechtsnatur; Satzungsrecht8
Mitgliedschaft und Mitwirkung; Wahlen9
Gremien; Verfahrensregelungen10
Online-Sitzungen10a
Personalverwaltung11
Datenschutz12
Finanz- und Berichtswesen13
Unternehmen der Hochschulen; Beteiligungen13a
Körperschaftsvermögen14
Abschnitt 2
Zentrale Organisation der Hochschule
Organe und Organisationseinheiten15
Rektorat16
Hauptamtliche Rektoratsmitglieder17
Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder; vorzeitige Beendigung der Amtszeit; nebenamtliche und nebenberufliche Rektoratsmitglieder 18
Abwahl durch die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer18a
Senat19
Hochschulrat20
Kommission für Qualitätssicherung und Fachkommissionen an der Dualen Hochschule20a
Beauftragte für die schulpraktische Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen21
Abschnitt 3
Dezentrale Organisation der Hochschule
Unterabschnitt 1
Dezentrale Organisation der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Fakultät22
Dekanat23
Dekanin, Dekan24
Abwahl durch die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer24a
Fakultätsrat25
Studienkommissionen; Studiendekaninnen und Studiendekane26
Medizinische Fakultät27
Unterabschnitt 2
Dezentrale Organisation der Dualen Hochschule
Studienakademien27a
Örtlicher Hochschulrat27b
Örtlicher Senat27c
Leitung der Studienbereiche und Studiengänge27d
Abwahl durch die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer27e
Abschnitt 4
Informationsversorgung
Informationsversorgung28
TEIL 3
Studium, Lehre und Prüfungen
Studium; gestufte Studienstruktur (Bachelor- und Masterstudiengänge)29
Studiengänge30
Tierschutz in der Lehre30a
Weiterbildung31
Prüfungen; Prüfungsordnungen32
Online-Prüfungen32a
Technische Störung32b
Externenprüfung33
Sonderregelungen für Staatsexamensstudiengänge, kirchliche und künstlerische Studiengänge sowie Lehramtsstudiengänge34
Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen35
Verleihung und Führung inländischer Grade36
Führung ausländischer Grade, Titel und Bezeichnungen; Zeugnisbewertung nach der Lissabon-Konvention37
Reformklausel für das Zusammenwirken mit ausländischen Hochschulen37a
Promotion38
Habilitation; außerplanmäßige Professur39
TEIL 4
Forschung
Aufgaben der Forschung; Forschungseinrichtungen40
Forschung mit Mitteln Dritter41
Transparenz der Drittmittelforschung41a
TEIL 5
Mitwirkung an der sozialen Betreuung und Förderung der Studierenden
Wahrnehmung der sozialen Betreuung und Förderung42
Wahrnehmung sozialer Betreuungs- und Förderungsaufgaben durch die Hochschule43
TEIL 6
Mitglieder
Abschnitt 1
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
Personal44
Anwendung der beamtenrechtlichen Vorschriften45
Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer46
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren47
Berufung von Professorinnen und Professoren48
Gemeinsame Berufungen48a
Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren49
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer auf Probe und auf Zeit50
Juniorprofessur51
Dozentinnen und Dozenten51a
Tenure-Track-Professur; Tenure-Track-Dozentur51b
Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter52
Personal mit Aufgaben im Universitätsklinikum53
Dienstaufgaben an den rechtsmedizinischen Instituten an den Universitätsklinika54
Honorarprofessur; Gastprofessur; Seniorprofessur55
Lehrbeauftragte56
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte; Lehrassistentinnen und Lehrassistenten57
Abschnitt 2
Studierende
Zugang zu grundständigen Studiengängen58
Zugang zu nicht-grundständigen Studiengängen und zu Kontaktstudien59
Immatrikulation60
Beurlaubung61
Exmatrikulation62
Ordnungsverstöße, Ordnungsverfahren62a
Ausführungsbestimmungen; minderjährige Studierende63
Gasthörerinnen und Gasthörer; Hochbegabte; Personen, die an Kontaktstudien teilnehmen64
Studierendenschaft65
Organisation der Studierendenschaft; Beiträge65a
Haushalt der Studierendenschaft; Aufsicht65b
Abschnitt 3
Duale Partner
Begriff; Aufgabe; Zulassung65c
TEIL 7
Staatliche Mitwirkung, Aufsicht
Staatliche Mitwirkungsrechte66
Aufsicht67
Informationsrecht; Aufsichtsmittel68
TEIL 8
Hochschulen für den öffentlichen Dienst
Besondere Regelungen für die Hochschulen für den öffentlichen Dienst69
TEIL 9
Hochschulen in freier Trägerschaft; sonstige Einrichtungen
Staatliche Anerkennung70
Rücknahme, Widerruf und Erlöschen der staatlichen Anerkennung71
Aufsicht72
Sonstige Einrichtungen72a
TEIL 10
Schlussbestimmungen
Studienkolleg73
Kirchliche Rechte74
Namensschutz; Ordnungswidrigkeiten75
Weiterentwicklungsklausel76

Artikel 1 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 1. April 2014 (GBl. S. 99)

Zu den Übergangsbestimmungen siehe Artikel 19 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 1. April 2014 (GBl. S. 99)

Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1204):

"Die am Tag vor dem Inkrafttreten und am Tag des Inkrafttretens dieses Artikels im Amt befindlichen Technischen Lehrerinnen und Technischen Lehrer, Technischen Oberlehrerinnen und Technischen Oberlehrer sowie Fachschulrätinnen und Fachschulräte, die von der Neufassung des § 52 Absatz 6 des Landeshochschulgesetzes betroffen sind, werden nach Maßgabe der als Anlage * angeschlossenen Übersicht übergeleitet. Die Beamtinnen und Beamten führen die neue Amtsbezeichnung."

Überleitungsübersicht

Lfd. Nr.Bisherige AmtsbezeichnungBisherige BesoldungsgruppeNeue AmtsbezeichnungNeue Besoldungsgruppe
1Technischer Lehrer 5)
- an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste
A 10Künstlerisch-technischer Lehrer3)5)A 10
2Technischer Oberlehrer
- an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste
A 11Künstlerisch-technischer Lehrer2)A 11
3 Technischer Oberlehrer
- an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste als Fachbeauftragter
A 12Künstlerisch-technischer OberlehrerA 12
4Fachschulrat1)
- an einer Kunsthochschule
A 13Erster Künstlerisch-technischer OberlehrerA 13