Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg
(Landeshochschulgesetz - LHG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG)
Amtliche Abkürzung
LHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2230-1

Vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GBl. S. 233)

Inhaltsübersicht§§
ERSTER TEIL
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich1
Aufgaben2
Freiheit von Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und Studium; wissenschaftliche Redlichkeit 3
Chancengleichheit von Frauen und Männern; Gleichstellungsbeauftragte4
Evaluation5
Zusammenwirken der Hochschulen untereinander und mit anderen Einrichtungen6
Struktur- und Entwicklungsplanung7
ZWEITER TEIL
Aufbau und Organisation der Hochschule
Erster Abschnitt
Rechtsstellung der Hochschule
Rechtsnatur; Satzungsrecht8
Mitgliedschaft und Mitwirkung; Wahlen9
Gremien; Verfahrensregelungen10
Personalverwaltung11
Verarbeitung personenbezogener Daten12
Finanz- und Berichtswesen13
Körperschaftsvermögen14
Zweiter Abschnitt
Zentrale Organisation der Hochschule
Organe und Organisationseinheiten15
Vorstand16
Hauptamtliche Vorstandsmitglieder17
Nebenamtliche und nebenberufliche Vorstandsmitglieder18
Senat19
Aufsichtsrat20
Kommission für Qualitätssicherung und Fachkommissionen an der Dualen Hochschule20a
Beauftragter für die schulpraktische Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen21
Dritter Abschnitt
Dezentrale Organisation der Hochschule
Erster Unterabschnitt
Dezentrale Organisation der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen
Fakultät22
Fakultätsvorstand23
Dekan24
Fakultätsrat25
Studienkommissionen; Studiendekane26
Medizinische Fakultät27
Zweiter Unterabschnitt
Dezentrale Organisation der Dualen Hochschule
Studienakademien27a
Leitung der Studienakademie27b
Hochschulrat27c
Akademischer Senat27d
Studienbereichsleiter, Studiengangsleiter27e
Vierter Abschnitt
Zentrale Betriebseinrichtungen der Hochschule
Informationszentrum28
DRITTER TEIL
Studium, Lehre und Prüfungen
Studium; gestufte Studienstruktur (Bachelor- und Masterstudiengänge)29
Studiengänge30
Weiterbildung31
Prüfungen32
Externenprüfung33
Prüfungsordnungen34
Verleihung und Führung inländischer Grade35
Rechtsverordnung36
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen36a
Führung ausländischer Grade, Titel und Bezeichnungen37
Reformklausel für die Duale Hochschule37a
Promotion38
Habilitation; außerplanmäßige Professur39
VIERTER TEIL
Forschung
Aufgaben der Forschung; Forschungseinrichtungen40
Forschung mit Mitteln Dritter41
FÜNFTER TEIL
Mitwirkung an der sozialen Betreuung und Förderung der Studierenden
Wahrnehmung der sozialen Betreuung und Förderung42
Wahrnehmung sozialer Betreuungs- und Förderungsaufgaben durch die Hochschule43
SECHSTER TEIL
Mitglieder
Erster Abschnitt
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
Personal44
Anwendung der beamtenrechtlichen Vorschriften45
Dienstaufgaben der Hochschullehrer46
Einstellungsvoraussetzungen für Professoren47
Berufung von Professoren48
Dienstrechtliche Stellung der Professoren49
Hochschullehrer auf Probe und auf Zeit50
Juniorprofessur51
Dozenten51a
Akademische Mitarbeiter52
Personal mit Aufgaben im Universitätsklinikum53
Dienstaufgaben der Leiter der rechtsmedizinischen Institute an den Universitätsklinika54
Honorarprofessur; Gastprofessur55
Lehrbeauftragte56
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte; Lehrassistenten57
Zweiter Abschnitt
Studierende
Hochschulzugang58
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte59
Zulassung; Immatrikulation60
Beurlaubung61
Exmatrikulation62
Ausführungsbestimmungen; minderjährige Studierende63
Gasthörer; Hochbegabte; Personen, die an Kontaktstudien teilnehmen64
Studierendenschaft65
Organisation der Studierendenschaft; Beiträge65a
Haushalt der Studierendenschaft; Aufsicht65b
Dritter Abschnitt
Ausbildungsstätten
Begriff; Aufgabe; Zulassung65c
SIEBTER TEIL
Staatliche Mitwirkung, Aufsicht
Staatliche Mitwirkungsrechte66
Aufsicht67
Informationsrecht; Aufsichtsmittel68
ACHTER TEIL
Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst
69
NEUNTER TEIL
Hochschulen in freier Trägerschaft
Staatliche Anerkennung70
Rücknahme, Widerruf und Erlöschen der staatlichen Anerkennung71
Aufsicht72
ZEHNTER TEIL
Schlussbestimmungen
Studienkolleg73
Kirchliche Rechte74
Namensschutz; Ordnungswidrigkeiten75
Studienakademie der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie76

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Zweiten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1).