Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
(Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG)
Amtliche Abkürzung
ZSKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
215-12

Vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 144 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Aufgaben des Zivilschutzes1
Auftragsverwaltung2
Völkerrechtliche Stellung3
Zuständigkeit des Bundes für den Schutz der Zivilbevölkerung4
Zweiter Abschnitt
Selbstschutz
Selbstschutz5
Dritter Abschnitt
Warnung der Bevölkerung
Warnung der Bevölkerung6
Vierter Abschnitt
Schutzbau
Öffentliche Schutzräume7
Hausschutzräume8
Baulicher Betriebsschutz9
Fünfter Abschnitt
Aufenthaltsregelung
Aufenthaltsregelung10
Sechster Abschnitt
Katastrophenschutz im Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Bundes
Einbeziehung des Katastrophenschutzes11
Grundsatz der Katastrophenhilfe12
Ausstattung13
Aus- und Fortbildung14
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde15
Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement16
Datenerhebung und -verwendung17
Zusammenarbeit von Bund und Ländern18
Schutzkommission19
Unterstützung des Ehrenamtes20
Siebter Abschnitt
Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
Planung der gesundheitlichen Versorgung21
Erweiterung der Einsatzbereitschaft22
Sanitätsmaterialbevorratung23
Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften24
Achter Abschnitt
Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
Kulturgutschutz25
Neunter Abschnitt
Organisationen, Helferinnen und Helfer
Mitwirkung der Organisationen26
Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer27
Persönliche Hilfeleistung28
Zehnter Abschnitt
Kosten des Zivilschutzes
Kosten29
Elfter Abschnitt
Bußgeldvorschriften
Bußgeldvorschriften30
Zwölfter Abschnitt
Schlussbestimmungen
Einschränkungen von Grundrechten31
Stadtstaatenklausel32

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Zivilschutzneuordnungsgesetzes vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726).