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  • ab 09.04.1993 (aktuelle Fassung)

§ 7 LStrAusbauG

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Bedarf und die Ausbauplanung der Landesstraßen (Landesstraßenausbaugesetz - LStrAusbauG -)
Amtliche Abkürzung
LStrAusbauG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
91

Das für das Straßenwesen zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich über den Fortgang bei der Planung, dem Bau und der Unterhaltung der Landesstraßen nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres.