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  • ab 01.01.2015 (aktuelle Fassung)

§ 56 ThürLaufbG - Evaluation

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahngesetz - ThürLaufbG -)
Amtliche Abkürzung
ThürLaufbG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2030-4

Die Landesregierung berichtet dem Landtag nach Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, ob und in welchem Umfang von der Ausnahmemöglichkeit des § 7 Abs. 2 Gebrauch gemacht wurde.