§ 32 BHO - Ergänzungen zum Entwurf des HaushaltsplansBibliographieTitelBundeshaushaltsordnung (BHO)Amtliche AbkürzungBHONormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.63-1Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden.