Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (1)

Bibliographie

Titel
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Redaktionelle Abkürzung
ASiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
805-2

Vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885)

Geändert durch § 70 des Gesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§ 
Erster Abschnitt
Grundsatz1
Zweiter Abschnitt
Betriebsärzte
Bestellung von Betriebsärzten2
Aufgaben der Betriebsärzte3
Anforderungen an Betriebsärzte4
Dritter Abschnitt
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit5
Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit6
Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit7
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde8
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat9
Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit10
Arbeitsschutzausschuß11
Behördliche Anordnungen12
Auskunfts- und Besichtigungsrechte13
Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen14
Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften15
Öffentliche Verwaltung16
Nichtanwendung des Gesetzes17
Ausnahmen18
Überbetriebliche Dienste19
Ordnungswidrigkeiten20
Änderung der Reichsversicherungsordnung21
Berlin-Klausel22
In-Kraft-Treten23

(1) Red. Anm.:

Zur Gültigkeit in der ehem. DDR siehe Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 12 des Einigungsvertrages vom 31. 08. 1990 i.V.m. Artikel 1 des Gesetzes v. 23.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1029) .