Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (1)

Bibliographie

Titel
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Redaktionelle Abkürzung
ASiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
805-2

Vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§ 
Erster Abschnitt
Grundsatz1
Zweiter Abschnitt
Betriebsärzte
Bestellung von Betriebsärzten2
Aufgaben der Betriebsärzte3
Anforderungen an Betriebsärzte4
Dritter Abschnitt
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit5
Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit6
Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit7
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde8
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat9
Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit10
Arbeitsschutzausschuß11
Behördliche Anordnungen12
Mittellungen, Auskunfts- und Besichtigungsrechte13
Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen14
Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften15
Öffentliche Verwaltung16
Nichtanwendung des Gesetzes17
Ausnahmen18
Überbetriebliche Dienste19
Ordnungswidrigkeiten20
Änderung der Reichsversicherungsordnung21
Berlin-Klausel22
In-Kraft-Treten23

(1) Red. Anm.:

Gemäß § 23 Abs. 1 tritt dieses Gesetz vorbehaltlich der Regelung in Satz 2 am 1. Dezember 1974 in Kraft. § 13 Abs. 1, § 14 und § 21 treten am 16. Dezember 1973 in Kraft.