§ 37 JAG - In-Kraft-Treten, Aufhebungsvorschriften und Übergangsregelung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG -)
- Amtliche Abkürzung
- JAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 301-4
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2015 außer Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz Nr. 703 über die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst vom 9. Februar 1960 (Amtsbl. S. 209) außer Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird in der Überschrift und in § 1 des Gesetzes Nr. 1198 über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Gerichtsreferendare vom 23. April 1986 (Amtsbl. S. 494) das Wort "Gerichtsreferendare" durch das Wort "Rechtsreferendare" ersetzt.