§ 52 NachbG - Nachträgliche Grenzänderungen
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Nachbarrechtsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- NachbG,TH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 403-1
Die Rechtmäßigkeit des Abstands einer Anpflanzung wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; § 51 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.