§ 37 StBVV - Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke
Bibliographie
- Titel
- Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)
- Amtliche Abkürzung
- StBVV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 610-10-7
Die Gebühr beträgt für
1. | die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus | 5/10 bis 15/10 |
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2. | die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus aus übergebenen Endzahlen (ohne Vornahme von Prüfungsarbeiten) | 2/10 bis 6/10 |
3. | den schriftlichen Erläuterungsbericht zu den Tätigkeiten nach Nummer 1 | 1/10 bis 6/10 |
einer vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2). Gegenstandswert ist für die Erstellung eines Vermögensstatus die Summe der Vermögenswerte, für die Erstellung eines Finanzstatus die Summe der Finanzwerte.