§ 4 BITV 2.0 - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
- Amtliche Abkürzung
- BITV 2.0
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-9-2-4
Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:
- 1.
Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
- 2.
Hinweise zur Navigation,
- 3.
eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
- 4.
Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.