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Anlage 1 AZVO - Wöchentliche Pflichtstundenzahl für Lehrer
Anlage zu §1 Abs. 3 AZVO

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO)
Amtliche Abkürzung
AZVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2030-1-9
1.Grundschulen, Krankenanstalten, Grundstufen der Gesamtschulen, der Integrierten Sekundarschulen und der Gemeinschaftsschulen (einschließlich John-F.-Kennedy-Schule)28
Beo-Klassen, soweit die Lehrkraft dort überwiegend tätig ist27
Sonderklassen für körperbehinderte Kinder sowie Sprachheilklassen27
2.Hauptschulen27
3.Realschulen27
4.Gymnasien26
Französisches Gymnasium26
5.Gesamtschulen, Integrierte Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen (ohne Grundschulteil)26
John-F.-Kennedy-Schule26
6.Abendgymnasien25
Kollegs an VHS25
Berlin-Kolleg25
Studienkollegs für ausländische Studierende25
7.Sonderschulen27
Gehörlosenschule und Blindenbildungsanstalt25
8.Schulen in Heimen25
9.Berufsfeldbezogene Oberstufenzentren26
Berufs- Berufsfach-, Fachober-, Fachschulen26
Berufsbildende Schulen mit sonderpädagogischer Prägung25
10.Bei den Lehrern für Fachpraxis entfallen auf die Erteilung von fachpraktischem Unterrichtregelmäßig32
Stunden