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  • ab 23.06.2011 (aktuelle Fassung)

§ 6 RiGBln - Freistellungen und berufliches Fortkommen

Bibliographie

Titel
Richtergesetz des Landes Berlin (Berliner Richtergesetz - RiGBln)
Amtliche Abkürzung
RiGBln
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
312-1

Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung nach § 4 oder § 5, Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit dürfen das berufliche Fortkommen nicht beeinträchtigen; eine unterschiedliche Behandlung von Richterinnen und Richtern mit Teilzeitbeschäftigung gegenüber Richterinnen und Richtern mit Vollzeitbeschäftigung ist nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe sie rechtfertigen.