§ 6 RiGBln - Freistellungen und berufliches Fortkommen
Bibliographie
- Titel
- Richtergesetz des Landes Berlin (Berliner Richtergesetz - RiGBln)
- Amtliche Abkürzung
- RiGBln
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 312-1
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung nach § 4 oder § 5, Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit dürfen das berufliche Fortkommen nicht beeinträchtigen; eine unterschiedliche Behandlung von Richterinnen und Richtern mit Teilzeitbeschäftigung gegenüber Richterinnen und Richtern mit Vollzeitbeschäftigung ist nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe sie rechtfertigen.