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  • ab 21.03.2014 (aktuelle Fassung)

§ 3 VAbstO - Unterstützungsblätter

Bibliographie

Titel
Volksabstimmungsordnung
Redaktionelle Abkürzung
VAbstO,SL
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
100-2-1

Die auf das zugelassene Volksbegehren hinweisenden Unterstützungsblätter sind nach dem Muster der Anlage 3 zu fertigen und in einer ausreichenden Anzahl den Gemeinden zu übersenden. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Unterstützungsblätter entgegenzunehmen. Sofern die Unterstützungsblätter nicht den Erfordernissen des § 8 des Volksabstimmungsgesetzes und der Anlage nach Satz 1 entsprechen, hat die Gemeinde die Vertrauensperson auf die festgestellten Mängel hinzuweisen und hierüber eine Niederschrift zu fertigen.