§ 3 VAbstO - Unterstützungsblätter
Bibliographie
- Titel
- Volksabstimmungsordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- VAbstO,SL
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 100-2-1
Die auf das zugelassene Volksbegehren hinweisenden Unterstützungsblätter sind nach dem Muster der Anlage 3 zu fertigen und in einer ausreichenden Anzahl den Gemeinden zu übersenden. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Unterstützungsblätter entgegenzunehmen. Sofern die Unterstützungsblätter nicht den Erfordernissen des § 8 des Volksabstimmungsgesetzes und der Anlage nach Satz 1 entsprechen, hat die Gemeinde die Vertrauensperson auf die festgestellten Mängel hinzuweisen und hierüber eine Niederschrift zu fertigen.