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Anlage 1 VAbstO - Unterstützungsunterschrift (Volksinitiative)

Bibliographie

Titel
Volksabstimmungsordnung
Redaktionelle Abkürzung
VAbstO,SL
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
100-2-1

(zu § 1 VAbstO)

Ich unterstütze hiermit durch meine Unterschrift den Antrag auf Behandlung der Volksinitiative der ...........................................................................................................................................
(Namen der Antragsteller)

Der Landtag soll sich im Rahmen seiner Zuständigkeit mit folgendem Gegenstand der politischen Willensbildung befassen:

.......................................................................................................................................................

.......................................................................................................................................................

.......................................................................................................................................................

.......................................................................................................................................................

.......................................................................................................................................................

Die folgenden personenbezogenen Daten dürfen nur für die Durchführung der Volksinitiative verarbeitet werden.

_________________________________________________________________________
(Vollständig in Maschinen- oder Druckschrift ausfüllen)

Familienname: ..............................................................................................................................

Vornamen: ....................................................................................................................................

Geburtsdatum: .............................................................................................................................

Anschrift (Hauptwohnung)
Straße, Hausnummer: .................................................................................................................

Postleitzahl, Wohnort: ..................................................................................................................

Ich bin damit einverstanden, dass für mich eine Bescheinigung über meine Wohnung und mein Alter eingeholt wird.

.................................., den ..........................
......................................................................
(Persönliche und handschriftliche Unterschrift)
_________________________________________________________________________
(Nicht vom Unterzeichner auszufüllen)

Bescheinigung der Wohnung und des Alters 1

Der vorstehende Unterzeichner ist im Zeitpunkt der Unterzeichnung in der oben angegebenen saarländischen Gemeinde mit einer alleinigen Wohnung oder mit einer Hauptwohnung gemeldet und mindestens 16 Jahre alt.

.........................................., den .................................
(Dienstsiegel)Die Gemeindebehörde
.....................................................................................

Datenschutzhinweise auf der Rückseite

Rückseite des Formblatts für eine Unterstützungsunterschrift (Volksinitiative)

Informationen zum Datenschutz

Für die mit Ihrer Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten gilt:

  1. 1.

    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, die Mindestzahl von Unterstützungsunterschriften für Volksinitiativen nach Artikel 98a der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 2 Absatz 2 des Volksabstimmungsgesetzes nachzuweisen.

    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit Artikel 98a der Verfassung des Saarlandes, den §§ 2 und 3 des Volksabstimmungsgesetzes und § 1 der Volksabstimmungsordnung.

  2. 2.

    Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen.

    Ihre Unterstützungsunterschrift für die Volksinitiative ist jedoch nur mit diesen Angaben gültig.

  3. 3.

    Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrer Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten sind die Initiatoren der Volksinitiative.

    Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei der Erstellung der Bescheinigung der Wohnung und des Alters ist die Gemeinde, bei der Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.

  4. 4.

    Empfänger der personenbezogenen Daten ist der Landtag des Saarlandes, der über die Zulassung des Antrags der Volksinitiative entscheidet.

    Im Falle einer Anfechtung der Entscheidung des Landtags, durch welche die Befassung mit der Volksinitiative abgelehnt wird, kann auch der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Empfänger der personenbezogenen Daten sein.

  5. 5.

    Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 23 Absatz 1 des Volksabstimmungsgesetzes: Personenbezogene Daten, die auf der Grundlage des Volksabstimmungsgesetzes erhoben werden, dürfen nur für die Durchführung der jeweiligen Volksinitiative verarbeitet werden. Werden sie für ein Verfahren nicht mehr benötigt, sind sie zu löschen. Die personenbezogenen Daten werden nach der Entscheidung über den Antrag nach § 3 des Volksabstimmungsgesetzes gelöscht, soweit sie nicht für ein schwebendes Anfechtungsverfahren oder für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Abstimmungsstraftat von Bedeutung sein können.

  6. 6.

    Nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung können Sie von der verantwortlichen Person über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Auskunft verlangen.

  7. 7.

    Nach Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung können Sie von der verantwortlichen Person die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Dadurch wird Ihre Unterstützungsunterschrift nicht zurückgenommen.

  8. 8.

    Nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung können Sie von der verantwortlichen Person die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind und die Speicherfrist abgelaufen ist, Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder die verantwortliche Person zur Löschung verpflichtet ist. Dadurch wird Ihre Unterstützungsunterschrift nicht zurückgenommen.

  9. 9.

    Nach Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung können Sie von der verantwortlichen Person statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind oder Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Sie können die Einschränkung der Verarbeitung auch dann verlangen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind. Durch einen Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung wird Ihre Unterstützungsunterschrift nicht zurückgenommen.

  10. 10.

    Beschwerden können Sie an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Postanschrift: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken, E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de) und gegebenenfalls an die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der jeweils für die Datenverarbeitung verantwortlichen Person (siehe oben Nummer 3) richten.

Die Gemeindebehörde darf die Wohnung und das Alter für eine Person nur einmal bescheinigen.