§ 15 HOAI - Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
- Redaktionelle Abkürzung
- HOAI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 402-24-8-1-1
(1) Das Leistungsbild Objektplanung umfaßt die Leistungen der Auftragnehmer für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 9 zusammengefaßt. Sie sind in der folgenden Tabelle für Gebäude und raumbildende Ausbauten in Vomhundertsätzen der Honorare des § 16 und für Freianlagen in Vomhundertsätzen der Honorare des § 17 bewertet.
Bewertung der Grundleistungen in v.H. der Honorare | ||||
---|---|---|---|---|
Gebäude | Freianlagen | raumbildende Ausbauten | ||
1. | Grundlagenermittlung | |||
Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung | 3 | 3 | 3 | |
2. | Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) | |||
Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe | 7 | 10 | 7 | |
3. | Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) | |||
Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe | 11 | 15 | 14 | |
4. | Genehmigungsplanung | |||
Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen | 6 | 6 | 2 | |
5. | Ausführungsplanung | |||
Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung | 25 | 24 | 30 | |
6. | Vorbereitung der Vergabe | |||
Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen | 10 | 7 | 7 | |
7. | Mitwirkung bei der Vergabe | |||
Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe | 4 | 3 | 3 | |
8. | Objektüberwachung (Bauüberwachung) | |||
Überwachen der Ausführung des Objekts | 31 | 29 | 31 | |
9. | Ojektbetreuung und Dokumentation | |||
Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses | 3 | 3 | 3 |
(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
Grundleistungen | Besondere Leistungen | |
---|---|---|
1. | Grundlagenermittlung | |
Klären der Aufgabenstellung | Bestandsaufnahme | |
Beraten zum gesamten Leistungsbedarf | Standortanalyse | |
Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter | Betriebsplanung Aufstellen eines Raumprogramms | |
Zusammenfassen der Ergebnisse | Aufstellen eines Funktionsprogramms | |
Prüfen der Umwelterheblichkeit | ||
Prüfen der Umweltverträglichkeit | ||
2. | Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) | |
Analyse der Grundlagen | Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen | |
Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte) | Ergänzen der Vorplanungsunterlagen aufgrund besonderer Anforderungen | |
Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele) | Aufstellen eines Finanzierungsplanes | |
Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben | Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse Mitwirken bei der Kreditbeschaffung Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage) | |
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter | Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven,
Muster, Modelle Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes | |
Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen, sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme | ||
Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit | ||
Bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und Erläutern der ökosystemaren Strukturen und Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowie Darstellen der räumlichen und gestalterischen Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-, Verkehrs-, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung | ||
Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht | ||
Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse | ||
3. | Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) | |
Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf | Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung) Wirtschaftlichkeitsberechnung Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog | |
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung | ||
Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zum Beispiel durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen: im Maßstab 1 : 500 bis 1 : 100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 20, insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen | ||
Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit | ||
Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht | ||
Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen | ||
4. | Genehmigungsplanung | |
Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden | Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnliches | |
Einreichen dieser Unterlagen | ||
Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat | |
Bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten: Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen | ||
5. | Ausführungsplanung | |
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung | Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung
mit Leistungsprogramm (1) Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Raumbuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (2) Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen aufgrund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung (3) | |
Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1, bei Freianlagen je nach Art des Bauvorhabens im Maßstab 1 : 200 bis 1 : 50, insbesondere Bepflanzungspläne, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen | Erarbeiten von Detailmodellen Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne von Maschinenlieferanten), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfaßt sind | |
Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1 : 25 bis 1 : 1, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen; Materialbestimmung | ||
Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung | ||
Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung | ||
6. | Vorbereitung der Vergabe | |
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Baubuch/Raumbuch
(4) Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche | |
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen | Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | |
Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten | ||
7. | Mitwirkung bei der Vergabe | |
Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche | Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel (5) | |
Einholen von Angeboten | ||
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten | Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen | |
Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken | ||
Verhandlung mit Bietern | ||
Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote | ||
Mitwirken bei der Auftragserteilung | ||
8. | Objektüberwachung (Bauüberwachung) | |
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften | Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen | |
Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis | Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht | |
Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten | ||
Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen | ||
Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) | ||
Führen eines Bautagebuches | ||
Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen | ||
Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln | ||
Rechnungsprüfung | ||
Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht | ||
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran | ||
Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle | ||
Auflisten der Gewährleistungsfristen | ||
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel | ||
Kostenkontrolle | ||
9. | Objektbetreuung und Dokumentation | |
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen | Erstellen von Bestandsplänen Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen | |
Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten | Objektbeobachtung Objektverwaltung Baubegehungen nach Übergabe | |
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen | Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen | |
Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts | Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektdatei Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten | |
Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse |
(3) Wird das Überwachen der Herstellung des Objekts hinsichtlich der Einzelheiten der Gestaltung an einen Auftragnehmer in Auftrag gegeben, dem Grundleistungen nach den Leistungsphasen 1 bis 7, jedoch nicht nach der Leistungsphase 8, übertragen wurden, so kann für diese Leistung ein besonderes Honorar schriftlich vereinbart werden.
(4) Bei Umbauten und Modernisierungen im Sinne des § 3 Nr. 5 und 6 können neben den in Absatz 2 erwähnten Besonderen Leistungen insbesondere die nachstehenden Besonderen Leistungen vereinbart werden:
maßliches, technisches und verformungsgerechtes Aufmaß
Schadenskartierung
Ermitteln von Schadensursachen
Planen und Überwachen von Maßnahmen zum Schutz von vorhandener Substanz
Organisation von Betreuungsmaßnahmen für Nutzer und andere Planungsbetroffene
Mitwirken an Betreuungsmaßnahmen für Nutzer und andere Planungsbetroffene
Wirkungskontrollen von Planungsansatz und Maßnahmen im Hinblick auf die Nutzer, zum Beispiel durch Befragen.