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§ 15 EGAB - Hoheitliche Tätigkeit

Bibliographie

Titel
Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG)
Amtliche Abkürzung
EGAB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
662-1

Die Organe und Bediensteten der mit der Ausführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des Abfallverbringungsgesetzes, des Umweltrahmengesetzes, des Bundes-Bodenschutzgesetzes und dieses Gesetzes befassten Körperschaften und Behörden erfüllen ihre Aufgaben als Amtspflichten in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit.