§ 15 EGAB - Hoheitliche Tätigkeit
Bibliographie
- Titel
- Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG)
- Amtliche Abkürzung
- EGAB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 662-1
Die Organe und Bediensteten der mit der Ausführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des Abfallverbringungsgesetzes, des Umweltrahmengesetzes, des Bundes-Bodenschutzgesetzes und dieses Gesetzes befassten Körperschaften und Behörden erfüllen ihre Aufgaben als Amtspflichten in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit.