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§ 10 SächsAbgG - Freifahrtberechtigung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz)
Redaktionelle Abkürzung
SächsAbgG,SN
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
110-3

Ein Mitglied des Landtages hat das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Eisenbahn innerhalb des Freistaates Sachsen, auf Antrag erweitert um die Strecke nach Berlin.