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§ 24 VerfSchG-LSA - Parlamentarisches Kontrollgremium

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA)
Amtliche Abkürzung
VerfSchG-LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
12.1

(1) Die Landesregierung unterliegt auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch den Landtag. Diese Aufgabe nimmt das Parlamentarische Kontrollgremium wahr.

(2) Die Rechte des Landtages und seiner Ausschüsse bleiben unberührt.