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§ 32 BremBesG - Grundgehaltssätze in der Besoldungsordnung R

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Bremisches Besoldungsgesetz - BremBesG)
Amtliche Abkürzung
BremBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2042-a-2

Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen in der Besoldungsordnung R für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind in der Anlage 4 ausgewiesen.