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§ 16 APOGV - Prüfungsausschuss und Prüfer

Bibliographie

Titel
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung APOGV)
Amtliche Abkürzung
APOGV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
305-4/2

Im Prüfungsausschuss und als Prüfer wirken nach Maßgabe der Anlage auch Richter, Staatsanwälte und Beamte der Laufbahngruppe 2 sowie Gerichtsvollzieher des Freistaates Sachsen mit.