§ 16 APOGV - Prüfungsausschuss und Prüfer
Bibliographie
- Titel
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV)
- Amtliche Abkürzung
- APOGV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 305-4/2
Im Prüfungsausschuss und als Prüfer wirken nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung auch Richter, Staatsanwälte und Beamte des gehobenen und höheren Dienstes sowie Gerichtsvollzieher des Freistaates Sachsen mit.