Versionsverlauf


§ 16 APOGV - Prüfungsausschuss und Prüfer

Bibliographie

Titel
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV)
Amtliche Abkürzung
APOGV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
305-4/2

Im Prüfungsausschuss und als Prüfer wirken nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung auch Richter, Staatsanwälte und Beamte des gehobenen und höheren Dienstes sowie Gerichtsvollzieher des Freistaates Sachsen mit.