Versionsverlauf


§ 7 PSchG

Bibliographie

Titel
Gesetz für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PSchG)
Amtliche Abkürzung
PSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2207

Die Genehmigung erlischt, wenn die Schule nicht binnen eines Jahres eröffnet, wenn der Betrieb aufgegeben oder wenn die Schule ohne Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde ein Jahr lang nicht betrieben wird.