§ 7 PSchG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PSchG)
- Amtliche Abkürzung
- PSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 2207 2
Die Genehmigung erlischt, wenn die Schule nicht binnen eines Jahres eröffnet, wenn der Betrieb aufgegeben oder wenn die Schule ohne Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ein Jahr lang nicht betrieben wird.