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§ 7 PSchG

Bibliographie

Titel
Gesetz für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PSchG)
Amtliche Abkürzung
PSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2207 2

Die Genehmigung erlischt, wenn die Schule nicht binnen eines Jahres eröffnet, wenn der Betrieb aufgegeben oder wenn die Schule ohne Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ein Jahr lang nicht betrieben wird.