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§ 35 BOKraft - Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Amtliche Abkürzung
BOKraft
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9240-1-2

In Fahrzeugen, die im Orts- oder Nachbarortslinienverkehr eingesetzt sind, soll an gut sichtbarer Stelle eine Übersicht über den Linienverlauf und über die Haltestellen angebracht sein.