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Bayern
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VwZVG,BY - Verwaltungszustellungs-/Vollstreckungsgesetz
Art. 18 - 41a, Zweiter Hauptteil - Vollstreckungsverfahren
Art. 23 - 28, Zweiter Abschnitt - Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird
Art. 23 - 28, Zweiter Abschnitt - Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird
Art. 23 VwZVG, Besondere Voraussetzungen der Vollstreckung
Art. 24 VwZVG, Vollstreckungsanordnung
Art. 25 VwZVG, Vollstreckung von Geldforderungen des Staates
Art. 26 VwZVG, Vollstreckung von Geldforderungen der Gemeinden, Landkreise, Bezirke und Zweckverbände
Art. 27 VwZVG, Vollstreckung von Geldforderungen sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Art. 28 VwZVG, Erstattungsanspruch