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  • ab 30.07.2014 (aktuelle Fassung)

§ 39 ThürLMG - Satzungen, Richtlinien

Bibliographie

Titel
Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG)
Amtliche Abkürzung
ThürLMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
225-5

Die Landesmedienanstalt regelt durch Satzungen und Richtlinien Einzelheiten zur Konkretisierung der sie betreffenden Bestimmungen dieses Abschnitts. Dabei ist die Bedeutung für den Empfängerkreis in Bezug auf den jeweiligen Übertragungsweg zu berücksichtigen.