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Thüringen
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ThürLMG,TH - Thüringer Landesmediengesetz
§§ 7 - 53a, Zweiter Teil - Besondere Bestimmungen
§§ 7 - 53a, Zweiter Teil - Besondere Bestimmungen
§§ 7 - 15, Erster Abschnitt - Zulassung von privaten Rundfunkveranstaltern
§§ 16 - 23, Zweiter Abschnitt - Übertragungskapazitäten
§§ 24 - 29, Dritter Abschnitt - Besondere Pflichten und Informationsrechte der Veranstalter
§§ 30 - 31, Vierter Abschnitt - Formen und Finanzierung des privaten Rundfunks
§§ 32 - 34, Fünfter Abschnitt - Bürgermedien
§§ 35 - 39, Sechster Abschnitt - Kabelbelegung, Plattformen
§§ 40 - 52, Siebter Abschnitt - Landesmedienanstalt
§ 53, Achter Abschnitt - Entsendung eines Vertreters in den ZDF-Fernsehrat
§ 53a, Neunter Abschnitt - Kostenfestsetzung für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge im Verwaltungszwangsverfahren