§ 14 MFG - Mittelstandsuntersuchungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Mittelstandsförderung
- Redaktionelle Abkürzung
- MFG,BW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 707
Das Land fördert Untersuchungen und Erhebungen wie Branchen- und Marktanalysen sowie Betriebsvergleiche, um Entwicklungstendenzen, Leistungschancen und Leistungshemmnisse der mittelständischen Wirtschaft oder einzelner ihrer Gruppen festzustellen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Erhebungen sind grundsätzlich der Allgemeinheit zugänglich zu machen.