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  • ab 29.12.2000 (aktuelle Fassung)

§ 14 MFG - Mittelstandsuntersuchungen

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Mittelstandsförderung
Redaktionelle Abkürzung
MFG,BW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
707

Das Land fördert Untersuchungen und Erhebungen wie Branchen- und Marktanalysen sowie Betriebsvergleiche, um Entwicklungstendenzen, Leistungschancen und Leistungshemmnisse der mittelständischen Wirtschaft oder einzelner ihrer Gruppen festzustellen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Erhebungen sind grundsätzlich der Allgemeinheit zugänglich zu machen.