§ 46 GemHVO Doppik - Vermögensrechnung (1)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung Doppik - GemHVO Doppik)
- Amtliche Abkürzung
- GemHVO Doppik
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.88
Außer Kraft am 1. Januar 2016 durch § 58 Satz 2 der Verordnung vom 16. Dezember 2015 (GVBl. LSA S. 636). Zur weiteren Anwendung s. § 57 Absatz 2 der Verordnung vom 16. Dezember 2015 (GVBl. LSA S. 636).
(1) Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist in Kontoform aufzustellen.
(2) In der Vermögensrechnung sind mindestens die in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.
(3) Aktivseite
- 1.
Anlagevermögen:
- a)
Immaterielles Vermögen,
- b)
Sachanlagevermögen:
- aa)
unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte,
- bb)
bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte,
- cc)
Infrastrukturvermögen,
- dd)
Bauten auf fremdem Grund und Boden,
- ee)
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler,
- ff)
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge,
- gg)
Betriebsvorrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Nutzpflanzungen und Nutztiere,
- hh)
geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau,
- c)
Finanzanlagevermögen:
- aa)
Anteile an verbundenen Unternehmen,
- bb)
Beteiligungen,
- cc)
Sondervermögen,
- dd)
Ausleihungen,
- ee)
Wertpapiere.
- 2.
Umlaufvermögen:
- a)
Vorräte,
- b)
öffentlich-rechtliche Forderungen:
- aa)
öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen,
- bb)
sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (insbesondere aus Steuern, Transferleistungen),
- c)
privatrechtliche Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände:
- aa)
privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
- bb)
sonstige privatrechtliche Forderungen,
- cc)
sonstige Vermögensgegenstände,
- d)
liquide Mittel:
- aa)
Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten,
- bb)
sonstige Einlagen,
- cc)
Bargeld.
- 3.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten.
- 4.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.
(4) Passivseite
- 1.
Eigenkapital:
- a)
Rücklagen:
- aa)
Rücklage aus der Eröffnungsbilanz,
- bb)
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses,
- cc)
Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses,
- b)
Sonderrücklagen,
- c)
Fehlbetragsvortrag,
- d)
Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag).
- 2.
Sonderposten:
- a)
Sonderposten aus Zuwendungen,
- b)
Sonderposten aus Beiträgen,
- c)
Sonderposten für den Gebührenausgleich,
- d)
sonstige Sonderposten.
- 3.
Rückstellungen:
- a)
Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen,
- b)
Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien,
- c)
Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten,
- d)
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen,
- e)
sonstige Rückstellungen:
- aa)
Verdienstzahlungen in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit, abzugeltender Urlaubsanspruch aufgrund längerfristiger Erkrankung und ähnliche Maßnahmen,
- bb)
ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs und aus Steuer- und Sonderabgabeschuldverhältnissen,
- cc)
drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren,
- dd)
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren,
- ee)
sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten oder aufgrund von Rechtsvorschriften.
- 4.
Verbindlichkeiten:
- a)
Anleihen,
- b)
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2,
- c)
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit,
- d)
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen,
- e)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
- f)
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen,
- g)
sonstige Verbindlichkeiten.
- 5.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten.