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  • ab 01.07.2012 (aktuelle Fassung)

§ 108 LBG - Lehrkräfte für Fachpraxis

Bibliographie

Titel
Landesbeamtengesetz (LBG)
Amtliche Abkürzung
LBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2030-1

Soweit Regelungen zu Befähigungsvoraussetzungen nach den geltenden Vorschriften über die lehrberuflichen Laufbahnen und Lehrämter von den Voraussetzungen nach § 15 Abs. 3 und 4 abweichen, bleiben diese unberührt.