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  • ab 01.10.1979 (aktuelle Fassung)

Art. 9 UnBefG - Berlin-Klausel

Bibliographie

Titel
Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr
Redaktionelle Abkürzung
UnBefG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
871-3

1Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. 2Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.