Art. 9 UnBefG - Berlin-Klausel
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr
- Redaktionelle Abkürzung
- UnBefG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 871-3
1Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. 2Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.