§ 14 LPlG - Bekanntmachung von Raumordnungsplänen
Bibliographie
- Titel
- Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen
- Redaktionelle Abkürzung
- LPlG,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 230
Der Landesentwicklungsplan sowie die Bekanntmachung für die Regionalpläne und die Braunkohlenpläne werden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Bereithaltung zur Einsichtnahme nach § 10 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes erfolgt beim Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen bei der Landesplanungsbehörde und den Regionalplanungsbehörden. Bei den übrigen Raumordnungsplänen erfolgt dies bei den Regionalplanungsbehörden, auf die sich die Planung erstreckt.