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§ 5 BestattG - Kosten der Leichenschau

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
BestattG,HH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2128-1

In den Fällen des § 1 Absatz 2 Satz 1 und des § 3 Absatz 3 kann eine besondere Vergütung für die Leichenschau und für die Ausstellung, Ergänzung oder Berichtigung der Todesbescheinigung nicht verlangt werden. In den übrigen Fällen hat derjenige die Kosten der Leichenschau und der Ausstellung der Todesbescheinigung zu tragen oder dem Veranlasser der Leichenschau zu erstatten, der für die Kosten der Bestattung aufzukommen hat.