Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens
(Transfusionsgesetz - TFG) *)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz - TFG) 
Amtliche Abkürzung
TFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-52

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2007 (BGBl. I S. 2169)

Zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 11. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 123)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
Zweck des Gesetzes1
Begriffsbestimmungen2
Zweiter Abschnitt
Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
Versorgungsauftrag3
Anforderungen an die Spendeeinrichtungen4
Auswahl der spendenden Personen5
Aufklärung, Einwilligung6
Anforderungen zur Entnahme der Spende7
Spenderimmunisierung8
Hämatopoetische Stammzellen aus dem peripheren Blut und andere Blutbestandteile9
Aufwandsentschädigung10
Spenderdokumentation, Datenschutz11
Blutdepots11a
Verordnungsermächtigung12
Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen und zahnmedizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen 12a
Dritter Abschnitt
Anwendung von Blutprodukten
Anforderungen an die Durchführung13
Dokumentation, Datenschutz14
Qualitätssicherung15
Unterrichtungspflichten16
Nicht angewendete Blutprodukte17
Stand der medizinischen und zahnmedizinischen Wissenschaft und Technik zur Anwendung von Blutprodukten 18
Vierter Abschnitt
Rückverfolgung
Verfahren19
Verordnungsermächtigung20
Fünfter Abschnitt
Meldewesen
Koordiniertes Meldewesen21
Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung21a
Epidemiologische Daten22
Verordnungsermächtigung23
Sechster Abschnitt
Sachverständige
Arbeitskreis Blut24
Siebter Abschnitt
Pflichten der Behörden
Mitteilungspflichten der Behörden25
Achter Abschnitt
Sondervorschriften
Bundeswehr26
Neunter Abschnitt
Bestimmung der zuständigen Bundesbehörden und sonstigen Bestimmungen
Zuständige Bundesoberbehörden27
Ausnahmen vom Anwendungsbereich28
Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen29
Angleichung an Gemeinschaftsrecht30
Zehnter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Strafvorschriften31
Bußgeldvorschriften32
Elfter Abschnitt
Übergangsvorschriften
33
Zwölfter Abschnitt
Schlussvorschriften
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften34
Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes35
(weggefallen)36 und 37
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang38
(Inkrafttreten)39

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG (ABl. EU Nr. L 33 S. 30) sowie der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen (ABl. EU Nr. L 102 S. 48).