§ 37 RennwLottG - Bemessungsgrundlage
Bibliographie
- Titel
- Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
- Amtliche Abkürzung
- RennwLottG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 611-20
Die Virtuelle Automatensteuer bemisst sich nach dem geleisteten Spieleinsatz abzüglich der Virtuellen Automatensteuer. Der geleistete Spieleinsatz umfasst sämtliche Aufwendungen des Spielers zur Teilnahme am virtuellen Automatenspiel nach § 36.