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  • ab 01.07.2016 (aktuelle Fassung)

Anlage 4 LBesG NRW - Landesbesoldungsordnung W

Bibliographie

Titel
Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz - LBesG NRW)
Amtliche Abkürzung
LBesG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
20320

Besoldungsgruppe W 1

Professorin als Juniorprofessorin, Professor als Juniorprofessor

Besoldungsgruppe W 2

Dekanin, Dekan 1)

Hochschuldozentin, Hochschuldozent 1)

  • an einer Universität -

Professorin, Professor 1)

  • an einer Fachhochschule -

Professorin, Professor an einer Kunsthochschule 1)

Prorektorin, Prorektor der ... 1)2)

Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor 1)

Soweit nicht in der Besoldungsgruppe W 3.

Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die Hochschule hinweist, der die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber angehört.

Besoldungsgruppe W 3

Dekanin, Dekan 1)2)

Hochschuldozentin, Hochschuldozent 1)

  • an einer Universität -

Kanzlerin, Kanzler der ... 3)

Konrektorin, Konrektor der ... 3)

Präsidentin, Präsident der ... 3)

Professorin, Professor 1)

  • an einer Fachhochschule -

Professorin, Professor an einer Kunsthochschule 1)

Prorektorin, Prorektor der ... 3)

Rektorin, Rektor der ... 3)

Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor 1)

Vizepräsidentin, Vizepräsident der ... 3)

Soweit nicht in der Besoldungsgruppe W 2.

Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf den Fachbereich verweist.

Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die Hochschule hinweist, der die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber angehört.