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  • ab 28.07.2001 (aktuelle Fassung)

§ 76 HmbHG - Veröffentlichung von Forschungsergebnissen

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)
Amtliche Abkürzung
HmbHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
221-1

Bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sind diejenigen, die einen eigenständigen Beitrag geleistet haben, als Mitautorinnen oder Mitautoren zu nennen; soweit möglich, ist ihr Beitrag zu kennzeichnen.